Häufig gestellte Fragen

Mein Grundstück hat mehrere Eigentümer. Wer muss den Verbandsbeitrag bezahlen? GPV Großenaspe-Wiemersdorf 100% 100% 2017-11-29 13:45:02 Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf
Nach § 22 des Wasserverbandsgesetzes gelten gemeinsame Eigentümer oder Erbbauberechtigte als ein Mitglied. Sie sind Gesamtschuldner der Verbandsbeiträge, d. h. dass jeder Eigentümer/Erbbauberechtigte die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Verband aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist. Der Verband kann sich nach seinem Belieben aussuchen, ob er den Beitrag von einem der Eigentümer/ Erbbauberechtigten ganz oder zu einem Teil fordert. Privatrechtliche Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis der Eigentümer/ Erbbauberechtigten bleiben hiervon unberührt.

Mein Grundstück hat mehrere Eigentümer. Wer muss den Verbandsbeitrag bezahlen?

Nach § 22 des Wasserverbandsgesetzes gelten gemeinsame Eigentümer oder Erbbauberechtigte als ein Mitglied. Sie sind Gesamtschuldner der Verbandsbeiträge, d. h. dass jeder Eigentümer/Erbbauberechtigte die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Verband aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist. Der Verband kann sich nach seinem Belieben aussuchen, ob er den Beitrag von einem der Eigentümer/ Erbbauberechtigten ganz oder zu einem Teil fordert. Privatrechtliche Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis der Eigentümer/ Erbbauberechtigten bleiben hiervon unberührt.