Häufig gestellte Fragen

Wie setzt sich der Verbandsbeitrag zusammen? GPV Großenaspe-Wiemersdorf 100% 100% 2017-11-29 13:45:19 Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf
Die Umlage des Unterhaltungsaufwandes auf die Mitglieder ist in § 21 des Landeswasserverbandsgesetzes geregelt. Danach wird ein sog. Grundbeitrag erhoben. Dieser deckt die allgemeinen Vorteile der Gewässerunterhaltung und die allgemeine Verwaltungstätigkeit (Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Unterhaltungsarbeiten). Der Grundbeitrag wird von allen Mitgliedern in gleicher Höhe erhoben. Die Grundbeitragshöhe ist in der Satzung des Gewässerpflegeverbandes Bramau festgelegt. Für Grundflächen, die größer als 5.000 m² sind, wird zusätzlich ein Flächenbeitrag erhoben. Dieser deckt die allgemeinen Vorteile der Gewässerunterhaltung. Der Flächenbeitrag beträgt 1 Beitragseinheit pro Hektar.

Wie setzt sich der Verbandsbeitrag zusammen?

Die Umlage des Unterhaltungsaufwandes auf die Mitglieder ist in § 21 des Landeswasserverbandsgesetzes geregelt. Danach wird ein sog. Grundbeitrag erhoben. Dieser deckt die allgemeinen Vorteile der Gewässerunterhaltung und die allgemeine Verwaltungstätigkeit (Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Unterhaltungsarbeiten). Der Grundbeitrag wird von allen Mitgliedern in gleicher Höhe erhoben. Die Grundbeitragshöhe ist in der Satzung des Gewässerpflegeverbandes Bramau festgelegt. Für Grundflächen, die größer als 5.000 m² sind, wird zusätzlich ein Flächenbeitrag erhoben. Dieser deckt die allgemeinen Vorteile der Gewässerunterhaltung. Der Flächenbeitrag beträgt 1 Beitragseinheit pro Hektar.