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Was verbirgt sich hinter Zuschlägen und wie werden sie ermittelt? GPV Großenaspe-Wiemersdorf 100% 100% 2017-11-29 13:45:31 Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf
Für die Flurstücke, die als Gebäude- und Freiflächen im Flächenkatster erfasst sind, werden neben dem Grundbeitrag Zuschläge für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser erhoben. So werden für folgende Sachverhalte Zuschläge erhoben: <ul> <li>Abflussverschärfung <br> Durch Bebauung bzw. Versiegelung von Flächen ergeben sich gegenüber unbebauten Flächen Veränderungen beim Ablauf bzw. bei der Versickerung von Niederschlagswasser. So steigt die Menge des oberirdisch abfließenden Niederschlagwassers - je nach Ausmaß der Bebauung bzw. Versiegelung an. Die Niederschlagswasserkonzentration auf diesen Flächen bewirkt eine im Vergleich höhere Abflussmenge. Dies führt dazu, dass das Niederschlagswasser schneller abfließt und damit auch in kürzeren Zeitabständen größere Wassermengen von den zu unterhaltenden Gewässern aufgenommen werden müssen. <li>Abflussverschmutzung <br> Durch die Nutzungen auf den befestigten Flächen kommt es zu Verschmutzungen des Niederschlagwassers (z. B. durch Fahrzeuge, Maschinen o. ä.) <li>Sonstige Zuschläge <br> Außerdem werden Zuschläge erhoben für Grundflächen, die einen besonderen Vorteil aus der Aufgabendurchführung des Verbandes haben sowie für Grundflächen, die die Unterhaltung erschweren durch Anlagen im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 3 LWG. Das sind z. B. Brücken, Durchlässe. </ul>

Was verbirgt sich hinter Zuschlägen und wie werden sie ermittelt?

Für die Flurstücke, die als Gebäude- und Freiflächen im Flächenkatster erfasst sind, werden neben dem Grundbeitrag Zuschläge für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser erhoben. So werden für folgende Sachverhalte Zuschläge erhoben:
  • Abflussverschärfung
    Durch Bebauung bzw. Versiegelung von Flächen ergeben sich gegenüber unbebauten Flächen Veränderungen beim Ablauf bzw. bei der Versickerung von Niederschlagswasser. So steigt die Menge des oberirdisch abfließenden Niederschlagwassers - je nach Ausmaß der Bebauung bzw. Versiegelung an. Die Niederschlagswasserkonzentration auf diesen Flächen bewirkt eine im Vergleich höhere Abflussmenge. Dies führt dazu, dass das Niederschlagswasser schneller abfließt und damit auch in kürzeren Zeitabständen größere Wassermengen von den zu unterhaltenden Gewässern aufgenommen werden müssen.
  • Abflussverschmutzung
    Durch die Nutzungen auf den befestigten Flächen kommt es zu Verschmutzungen des Niederschlagwassers (z. B. durch Fahrzeuge, Maschinen o. ä.)
  • Sonstige Zuschläge
    Außerdem werden Zuschläge erhoben für Grundflächen, die einen besonderen Vorteil aus der Aufgabendurchführung des Verbandes haben sowie für Grundflächen, die die Unterhaltung erschweren durch Anlagen im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 3 LWG. Das sind z. B. Brücken, Durchlässe.