Die Pflicht, Gewässer zu unterhalten, ist eine öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit. Nach § 1a des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern.
Sie sind so zu bewirtschaften, dass
- sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen
- vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben
- insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden
Das knapp 10.000 ha große Verbandsgebiet befindet sich südwestlich der Stadt Neumünster und östlich der Stör und wird im östlichen Bereich durch die Autobahn A7 durchquert. Hauptgewässer sind die Brokstedter Au, Hardebek-Brokenlander Au als auch die Wiemersdorfer Au. Das Gewässernetz besteht aus ca. 130 km offenen Gewässern und 28 km Rohrleitungen.